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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 7 AS 842/09   

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https://dejure.org/2011,124922
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 7 AS 842/09 (https://dejure.org/2011,124922)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.05.2011 - L 7 AS 842/09 (https://dejure.org/2011,124922)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - L 7 AS 842/09 (https://dejure.org/2011,124922)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 7 AS 842/09
    Systematisch handelt es sich dabei um Unterkunftskosten, die bei Notwendigkeit und Angemessenheit als einmalige Aufwendungen im Rahmen des § 22 Abs. 1 SGB II übernommen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R -).

    Da die Kosten für eine Einzugsrenovierung systematisch zu den Kosten für Unterkunft und Heizung zählen, kommt auch kein darlehensweiser Anspruch auf Grundlage des § 23 Abs. 1 SGB II in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008, a. a. O.).

    Soweit das Begehren des Klägers dahingehend zu verstehen ist, dass er Kosten für Schönheitsreparaturen oder Kosten für die Instandhaltung bzw. Reparatur der Wohnung begehrt, kommt ein Anspruch gegenüber dem Beklagten nicht in Betracht, da Aufwendungen dafür aus dem Regelsatz zu bestreiten sind (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008, a. a. O., Urteil vom 19. März 2008 - B 11 BAS 31/06 R -).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 7 AS 842/09
    Auch ein Kostenerstattungsanspruch scheidet daher aus (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 10/09 R - m. w. N.).

    Zwar scheitert das Begehren auf eine Wohnungserstausstattung nicht an einer fehlenden Antragstellung nach Maßgabe des § 37 SGB II, weil ein solcher Antrag bereits von einem Leistungs- bzw. Fortzahlungsantrag umfasst ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2008 - B 14 AS 10/09 R -), den der Kläger hier am 11. Januar 2006 gestellt hatte.

    Dass insoweit die Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 10/09 R -), ist auch nicht festzustellen.

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 7 AS 842/09
    Ein solcher Anspruch besteht jedoch grundsätzlich nur bedarfsbezogen (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 64/07 R -).

    Da aus den genannten Gründen ein Anspruch des Klägers nicht in Betracht kommt, bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob im vorliegenden Fall von einem Erstausstattungsbedarf nach Auflösung einer Partnerschaft auszugehen war (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 64/07 R -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 7 AS 1456/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 7 AS 842/09
    Die dagegen erhobene Beschwerde des Klägers hat der angerufene Senat mit Beschluss vom 2. März 2011 zurückgewiesen (Az.: L 7 AS 1456/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 8 AS 135/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2011 - L 7 AS 842/09
    Die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde wies das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 25. April 2006 zurück (Az.: L 8 AS 135/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 7 AS 1456/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte zum Verfahren L 7 AS 842/09, die Gerichtsakte des SG Hannover zum Verfahren S 47 AS 193/06 ER sowie die von dem Antragsgegner als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
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